Unfallsichere Sicherheitsglasscheiben müssen zwangsläufig in jeder Situation in der ein Verletzungsrisiko an Personen durch einen versehentlichen Bruch der Glasoberfläche bestehen könnte eingesetzt werden. Die Notwendigkeit der Einsetzung von unfallsicherem Sicherheitsglas ist gesetzlich vorgeschrieben, gemäß nationaler Gesetzgebungen diesen Gebrauch regeln.

Die Notwendigkeit Personen und Gegenstände im Falle eines Bruches einer Glaswand zu schützen ist der Grund ein Vorreiter im Herstellungsbereich des Sicherheitsglases zu sein, das die Sicherheit von Personen und Gegenständen die sich in der Umgebung befinden nicht gefährdet: im Falle eines versehentlichen Zerbrechens des Glases bleiben die Glaskrümel in der Tat an der Folie (PVB) die zwischen die beiden Glasscheiben zu deren Zusammenhalt eingefügt wurde kleben und verhindern so Unfälle oder Verletzungen. Diese Eigenschaft die höchsten passiven Sicherheitsstandards entspricht macht aus Mehrschichtglas ein ausgezeichnetes Sicherheitselement zum Verletzungsschutz da es in der Lage ist Schäden an Personen und/oder Gegenständen erfolgreich zu verhindern.

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